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Informationsanlass I Die Zuschlagskriterien im neuen Beschaffungswesen

Anmeldung

Ort

Aula ibW Höhere Fachschule Südostschweiz, Gürtelstrasse 48, 7000 Chur - Der Anlass wird zusätzlich per Live-Stream übertragen.

Daten

Donnerstag, 14. März 2024

Dauer

17.00-19.00 Uhr anschliessend Netzwerkapéro

Kosten

Kostenlos

Inhalt

Seit 1. Oktober 2022 gilt das neue Beschaffungswesen im Kanton Graubünden. Anbieter von Produkten und Dienstleistungen sowie die Beschaffungsstellen konnten damit bereits erste Erfahrungen sammeln. Hauptthema der diesjährigen Veranstaltung zum Beschaffungswesen ist die Auswahl und Bewertung der Zuschlagskriterien. Nebst einem Referat werden Beispiele von Beschaffungsstellen und Anbietende präsentiert. Am Schluss findet ein Gespräch mit Orlando Nigg, Leiter Kompetenzzentrum Beschaffungswesen statt, wo sich auch das Publikum einbringen kann.

Folgende Fragen stehen im Zentrum der Veranstaltung:

  • Wie werden die Zuschlagskriterien ausgewählt?
  • Anhand von welchen Indikatoren werden diese gemessen?
  • Wie werden die Indikatoren bewertet?
  • Wie wird das Kriterium Nachhaltigkeit umgesetzt?

 

Die Veranstaltung wird vom BGV in Zusammenarbeit mit der HWSGR (Höhere Wirtschaftsschule Graubünden) organisiert. Die ibW Höhere Fachschule Südostschweiz ist Presenting Partner der Veranstaltung.

Referent

  • Moderation Remi Crameri, Vizedirektor ibW Höhere Fachschule Südostschweiz
  • Referat “Auswahl und Bewertung der Zuschlagskriterien im neuen Beschaffungswesen”, Dario Geisseler und Urs Simeon, Fanzun AG
  • Praxisbeispiele:
    • Stadt Chur: Beschaffung E-Kehrichtwagen, Regina Wollenmann
    • Amt für Informatik GR, IT-Ausschreibung, Heinz Patt
    • Rhätische Bahn, Infrastruktur-Ausschreibung, Ralph Rechsteiner
    • Schutz Filisur, Gärtnerei, Felix Schutz
    • Willi Haustechnik, Haustechnik-Bereich, Lukas Ackermann
  • Gespräch mit Orlando Nigg, Leiter Kompetenzzentrum Beschaffungswesen und Projekte, Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden und weitere Referenten

Anmeldeschluss

keiner