Eine Investition in die Weiterbildung, die sich in doppelter Hinsicht lohnt. Seit dem 1. Januar 2016 sind nicht nur Weiterbildungskosten, sondern alle Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung, berufliche Umschulung, Wiedereinstieg und Berufsaufstieg von den Steuern abzugsfähig. Alle berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten bis 12’000 Franken jährlich können von den Steuern abgezogen werden.

Ab 2016  wird nicht mehr zwischen Aus- und Weiterbildung unterschieden. Abzugsberechtigt sind die Kosten für Hochschulstudien, die höhere Berufsbildung, aber auch kürzere
Aus- und Weiterbildungen. Das gilt also auch für die Weiterbildungen an der HWSGR, seien es Module, Fachzertifikate, oder die geplante Vorbereitung auf einen eidgenössischen Fachausweis.
Wichtig ist, dass alle Belege für die Auslagen aufbewahrt werden. Wie heisst es so schön? Keine Buchung ohne Beleg!

Wir wünschen viel Freude bei der persönlichen Weiterbildungsplanung!

Das HWSGR Team